Das Erweiterte Führungszeugnis ist ein Dokument, das alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen beinhaltet. Auch kleine und geringfügige sind darin enthalten. 

Jede*r der mit Kindern und Jugendlichen in Vereinen tätig ist, muss laut § 72 a SGB VIII (Strafgesetzbuch) ein erweitertes Führungszeugnis abgeben. 

Beim VCP Baden übernimmt die Einsichtnahme des Dokumentes die Bundeszentrale. Gerade mit Blick auf das Bundeslager müssen beispielsweise ALLE dieses Dokument abgegeben. 

Um das Dokument für deine ehrenamtliche Tätigkeit zu beantragen, musst du folgende Schritte machen. 

  1. Lade dir das Dokument runter und fülle deinen Namen, Adresse und Geburtstag aus. 
  2. Drucke die pdf Datei aus. 
  3. Gehe mit dem Dokument auf das Bürgerbüro. Nehme deinen Personalausweis mit. 
  4. Dort gibst du das Dokument ab und musst nichts bezahlen. Das Bürgerbüro beantragt das erweitertes Führungszeugnis und schickt es dir nach Hause zu.
  5. Fülle das zweite Dokument „Einverständnis zur Einsichtnahme“ aus und drucke es aus.
  6. Du sendest ALLES an die VCP Bundeszentrale per Post.
    • Die Adresse lautet: 
      VCP Bundeszentrale, 
      Wichernweg 3, 
      34121 Kassel 
  7. Nachdem der VCP einen Verweis gemacht hast, dass du es abgegeben hast, bekommst du das erweiterte Führungszeugnis wieder per Post zugesendet. Du kannst es sogar noch für Bewerbungen nutzen. Zusätzlich bekommst du eine Bescheinigung, dass du es abgegeben hast. Diese kannst du der Stammesleitung vorlegen. 

 

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Einverständnis zur Einsichtsnahme.pdf)Einverständnis zur Einsichtsnahme.pdf23 KB944 Downloads17.02.2022
Diese Datei herunterladen (Einverständnis zur Einsichtsnahme.docx)Einverständnis zur Einsichtsnahme.docx16 KB783 Downloads17.02.2022
Diese Datei herunterladen (Antrag VCP Baden_Vorstand_ausfüllbar.pdf)Antrag VCP Baden_Vorstand_ausfüllbar.pdf87 KB990 Downloads11.02.2022
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